Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand Januar 2012
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
1. Angebote und Preise
Unsere Angebote und Preise sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Im Verkauf gelten die ausgezeichneten Preise.
2. Termine und Haftung
2.1Termine sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2.2Sollte durch Einwirkung höherer Gewalt die Einhaltung von Terminen nicht möglich sein, ergeben sich daraus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. Durch Fahrlässigkeit jedoch nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
3. Rügefristen
3.1Verlangt der Auftragnehmer nach Fertigung der Leistung eine Abnahme, so hat sie der Auftraggeber binnen zwölf Werktagen durchzuführen – eine andere Frist kann vereinbart werden.
3.2Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 12 Werktagen nach Versand der Rechnung als angenommen.
4. Pflanzenpflege
4.1Uns zur Pflege bzw. Überwinterung übergebene Pflanzen werden nach allgemeinem gutem gärtnerischem Sachverstand untergebracht und gepflegt.
4.2Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder nur schwer bekämpfbare Schädlinge entstehen, übernehmen wir keine Haftung; darüber hinaus auch nur bis zum Handelswert der Pflanze.
4.3Für Gefäße wird keine Haftung übernommen.
5. Gewährleistung
Eine Gewährleistung für das Anwachsen wird für 4 Wochen übernommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Nicht-Anwachsen an der Pflanze liegt. Gewähr für Sortenechtheit wird bis zum Rechnungsbetrag der Pflanze übernommen. Siehe auch 10.2 und 10.3. Bei uns gekaufte Pflanzen dürfen nicht weiter verkauft und gezüchtet werden – dies verstößt gegebenenfalls gegen Lizenzverordnungen und kann bestraft werden.
6. Schadensminderungspflicht
Der Kunde muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern.
7. Eigentumsvorbehalt und Zahlung
7.1Der Verkäufer bleibt Eigentümer der gelieferten Waren bis zur Zahlung aller Forderungen. Bei Zahlung durch Scheck, EC-Karte, Kreditkarte oder Überweisung bis zur Gutschrift auf dem Konto.
7.2Die Zahlung unserer Rechnung hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
7.3Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden ab dem 31. Tag Zinsen in Höhe von 3 % p. a. über dem für unseren Sitz amtlich anerkannten Bankdiskontsatz berechnet.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
9. Verkaufs- und Lieferbedingungen für friedhofsgärtnerische Leistungen
9.1Sämtliche gärtnerischen Arbeiten auf dem Friedhof werden nach Maßgabe der geltenden Friedhofsverordnungen und nach den fachlichen Grundsätzen der Bundesfachgruppe Friedhofsgärtner des Zentralverbandes Gartenbau ausgeführt. Ebenso gilt das auf Wunsch ausgehändigte Merkblatt der Grabstätte. Insbesondere das Absinken der Erde oder das Umstürzen der Grabsteine führen in keinem Fall zu Gewährleistungsansprüchen.
9.3Der Auftraggeber teilt jede Änderung seiner Anschrift mit.
10. Bepflanzung
10.1Jahreszeitlich bedingte Wechselbepflanzungen werden ausgeführt, wann und wie es die Natur, die Witterung und der daraus resultierende Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern.
10.2Eine Gewähr für das Anwachsen auf dem Friedhof wird nur übernommen, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag der Auftrag zur Grabpflege erteilt wird.
10.3Eine etwaige Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz.
10.3.1Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Dürre, Frost, Hagel, Sturm, Regen, Wild, tierische und pflanzliche Schädlinge) entstehen, erfolgt nicht.
10.3.2Dasselbe gilt für Schäden, die z. B. durch ungünstige örtliche Lage der Grabstätte (schattige oder sonnige Lage, mangelnde oder schwer bearbeitbare Böden, die einen gesunden Anwuchs und eine gesunde Entwicklung in Frage stellen) bedingt werden. Dies ist meist vorhersehbar und sollte in der Beratung geklärt werden.
10.4Grabvasen, Tonschalen und Ähnliches werden auf dem Grab belassen, eine Haftung erfolgt dafür nicht.
10.5Wir haften nicht für bereits fertig gepflanzte Beete, die durch Diebstahl geschädigt werden.
11. Grabpflege
Die Grabpflege wird mit gärtnerischer Sorgfalt ausgeführt. Die gärtnerische Pflege umfasst:
11.1Säubern und Abräumen der Grabfläche, regelmäßige Beseitigung von Unkraut, Schnitt der Dauerbepflanzung nach fachlichen Gesichtspunkten, Gießen – soweit erforderlich.
11.2Düngung, Nachbesserung des Bodendeckers und evtl. erforderliche Erdverbesserungen werden gesondert berechnet.
11.3Ebenso werden Abtransporte von Gebinden, Kränzen und Herrichtung nach Beisetzung gesondert berechnet.
12. Bepflanzung und Grabpflege – Zusatzleistungen
Folgende Leistungen werden auf besonderen Antrag hin ausgeführt und gesondert in Rechnung gestellt:
12.1Abfahren nicht benötigter Erde.
12.2Auffüllen der Grabstätte.
12.3Lieferung von Pflanzen, Dünger und Bodenverbesserungsmittel.
12.4Lieferung und Verlegen von Platten.
12.5Lieferung und Verarbeitung von Kies oder ähnlichen Materialien.
12.6Arbeiten anlässlich von Bestattungen (z. B. Grabschmuck, Transport von Trauergebinden usw.).
12.7Arbeiten nach Erdbestattungen. Der Pflegeauftrag ruht bis zur Voranlage der Grabstätte.
12.8Sonstige Arbeiten, die nicht zu den üblichen Bepflanzungs- und Pflegearbeiten gehören (Schäden durch Dritte, Heckenschnitt, Schädlingsbekämpfung), werden gesondert berechnet.
13. Auftragsdauer, Finanzierung und Zahlung
13.1Aufträge, die zeitlich unbeschränkt erteilt werden, laufen um jeweils ein Kalenderjahr weiter, falls sie nicht vor dem 1. Oktober des laufenden Jahres zum Jahresende gekündigt werden.
13.2Grabpflege und darin enthaltene Bepflanzungsarbeiten werden jeweils im Februar für das laufende Jahr in Rechnung gestellt.
13.3Die Rechnung ist nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
13.4Nach Ablauf der Frist werden Zinsen und Mahnkosten berechnet.
13.5Zahlungen werden jeweils der ältesten Forderung zugerechnet.
13.6Die Verpflichtung zur Zahlung geht auf die Erben des Bestellers über, ab Zahlung der 1. Rechnung, die als Auftragsbestätigung zählt.
